Achim Köhler

+49 172 2320396
achimkoehler@tvkran.de

Ulrike Pötter
+49 177 2317911
ulipoetter@t-online.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen des FilmCopterTeams

§1 – Allgemeiner Geltungsbereich, Kundeninformation:

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Film Copter Team und seinen Auftraggebern hinsichtlich der Beauftragung zur Erstellung von Flugaufnahmen. Wir behalten uns vor unsere AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Vertragsvereinbarungen beziehen sich immer auf unsere zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen AGB. Entgegenstehende oder in den Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.

§2 – Vertragsabschluss:

Durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB des Film Copter Teams einverstanden. Der Vertrag wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von unserer Seite bindend. Alle Dienstleistungen erfolgen nun zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich niedergelegt werden.

§3 – Leistungen:

Für die Erstellung der beauftragten Luftbilder gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart.

Bildflüge werden nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen und unter Beachtung der allgemeinen Sicherheit durchgeführt.

Folgende Bedingungen sind im Vorfeld des Fluges außerdem zu beachten:

▶︎ kein Flug bei Regen, Nebel oder Schnee

▶︎ kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang

▶︎ Sichere Flüge sind momentan bis zu einer Windstärke von maximal Beaufort 5 möglich.

▶︎ es muss immer Sichtkontakt zur Drohne bestehen

▶︎ maximale Flughöhe 100 Meter – höhere Flughöhe nur mit Sondergenehmigung

▶︎ Flugzeit je Flug/Fluggerät und Aussentemperatur 5 bis 10 Minuten

▶︎ maximale Entfernung zum Piloten horizontal 300 Meter

▶︎ kein Überflug von Menschenmengen

▶︎keine Flüge in der Nähe von Funkstationen oder anderen Störanlagen

▶︎ kein Überflug von Grundstücken ohne Genehmigung des Grunsdstückeigners

▶︎ Als letzte „Instanz“ entscheidet der Pilot, ob geflogen werden kann oder nicht

▶︎  Die Nutzungsrechte an den erstellten Flugaufnahmen stehen generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Nach Absprache mit dem Auftraggeber, darf das FilmCopterTeam sämtliche oder bestimmte Aufnahmen für eigene Werbezwecke benutzen.

Die Aufstiegsgenehmigung für NRW ist im Preis enthalten. Sollte sich der Einsatzort in einem anderen Bundesland oder Land befinden, werden zusätzliche Kosten berechnet. Gleiches gilt für eventuell benötigte Sonderaufstiegsgenehmigungen.

Das Film Copter Team kann sich gegebenenfalls um Luftfahrttechnisch notwendige Genehmigungen kümmern.

§4 – Zahlungsbedingungen:

Die Angebote des FilmCopterTeams sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig vor Ausführung mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Recht eingeräumt von einem bestehenden Vertrag mit dem FilmCopterTeam zurückzutreten.

Wenn das FilmCopterTeam zum vereinbarten Drehtermin anreist und aus sich eventuell ergebenden Gründen keine Aufnahmen machen kann (z.B. Wetter,…) so ist trotzdem der vereinbarte Preis zu zahlen, da Bereitschaft vor Ort bestand.

Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme der Arbeiten durch den Auftraggeber spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das vom FilmCopterTeam angegebene Konto zu zahlen.

§4.1 Stornierungsgebühren:

  • bis 2 Tage vor Auftragstermin 50% des vereinbarten Netto Honorars
  • bis 24 Stunden vor Auftragstermin 80% des vereinbarten Netto Honorars
  • am Auftragstermin selbst  100% des vereinbarten Netto Honorars

§5 – Mängel

Film- und Bildmaterial wird mit den in der Auftragsbestätigung bezeichneten technischen Geräten (Copter, Kamera) erstellt. Die technischen Daten der Geräte geben entsprechend die zu erwartenden technisch möglichen Qualitäten vor. Äußere Einflüsse wie mäßige Lichtverhältnisse, ungewollte Spiegelungen, Reflektionen, ungewollte Personen oder Gegenstände im Bild, Vibrationen durch Wind, stellen keinen Minderungsgrund dar. Daraus entstehende Nachbearbeitungen sind auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen.

§6 – Haftung für Schäden:

Unsere Multicopter sind jeweils mit einer Haftpflicht Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro abgesichert.

Das Film Copter Team haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungseinschränkung gilt auch hinsichtlich des Handelns seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast Verteilung und der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit werden durch diesen Vertrag nicht verändert oder eingeschränkt.

§6.1 – Das Film Copter Team haftet nicht für Fehler an Datenträgern oder Dateien die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.